2.6 Im Urteil 8C_760/2015 vom 18. März 2016 forderte das Bundesgericht, dass sich der gerichtliche Gutachter auch noch zu der im N.________-Gutachten aufgeworfenen Frage nach einem allfälligen ursächlichen Zusammenhang zwischen Leberschaden und psychischer Gesundheitsstörung zu äussern habe. Auch auf diese Thematik wurde im vorliegenden Gutachten näher eingegangen. Es wurden auf den Seiten 109 und 110 Auszüge aus der wissenschaftlichen Literatur aufgeführt, gleichzeitig aber auch festgehalten, dass beim Exploranden keine Anhaltspunkte für ein schweres Leberleiden vorliegen, nachdem die im Rah-