Im Anschluss daran folgerte der RAD-Psychiater Dr. G.________ in seiner Stellungnahme vom 12. September 2014, dass "mit stark überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Malingering (bewusstseinsnah, Simulation, intentional bei Rentenbegehren)" vorliege, worauf der Gerichtsgutachter mit Nachdruck hinwies (vgl. zit. Gutachten, S. 122 oben, i.V.m. IV-act. 115-12f./14). Bei der Beantwortung der gerichtlichen Fragen fasste der