Insgesamt hätten die Ergebnisse der testpsychologischen Untersuchung nur den Schluss einer Vortäuschung zugelassen. Allerdings wurden die Auffälligkeiten auf eine psychische Störung zurückgeführt und damit quasi 'wegdiskutiert'. Die Auffassung, dass einer (recte wohl: eine) Psychopathologie quasi eine übergeordnete Stellung für negative Antwortverzerrung einnimmt, ist empirisch nicht haltbar. Merten & Merckelbach (2013) wiesen in einem Artikel darauf hin, dass bei einer solchen Argumentation ein zirkulärer Schluss vorliegt. (…).