Gutachten, S. 102, 2. Abs.). Was den Einsatz des Rorschach-Tests anbelangt, fiel dem Gerichtsgutachter (nebst den grundsätzlichen Bedenken zur Anwendung dieses 12 Tests im vorliegenden Zusammenhang, unter Hinweis auf eine Untersuchung von Rogers, 2008, pp. 213-217) auf, dass der Explorand einige Tafeln nicht interpretieren konnte mit wiederholten "I don't know"-Antworten und nach dem Test den Untersuchungsleiter anrief sowie zum Ausdruck brachte, dass die Bilder ihn sehr aufgewühlt hätten und er nicht wisse, wie er damit umgehen solle.