Sodann folgerte der Gerichtsgutachter aus der sehr hohen Streuung der Reaktionszeiten bzw. aus der hohen Anzahl von Fehlern bzw. mehreren Auslassungen sowie überdurchschnittlich schnellen Reaktionszeiten im betreffenden Test gestützt auf eine Publikation von Bodenburg nachvollziehbar auf eine "reduzierte Testcompliance". Ins Gewicht fällt aber auch, dass der bei den Raven-Matrizen erhobene IQ-Wert von 73 Punkten mit den schulischen bzw. universitären Leistungen gemäss Biographie nicht vereinbar ist.