Gutachten, S. 101 unten). Nachvollziehbare Kritik übte der Gerichtsgutachter auch im Rahmen der Alertness-Prüfung (in der N.________-Expertise fehlen u.a. die erzielten T-Werte der Reaktionszeiten). Sodann folgerte der Gerichtsgutachter aus der sehr hohen Streuung der Reaktionszeiten bzw. aus der hohen Anzahl von Fehlern bzw. mehreren Auslassungen sowie überdurchschnittlich schnellen Reaktionszeiten im betreffenden Test gestützt auf eine Publikation von Bodenburg nachvollziehbar auf eine "reduzierte Testcompliance".