2.5.2 Mit den Abklärungen und Erkenntnissen des RAD-Psychiaters Dr.med. G.________ befasste sich der Gerichtsgutachter auf den Seiten 42 bis 46 (und Seite 62). In der Würdigung (auf Seite 119 des Gutachtens) wies der Gerichtsgutachter u.a. zutreffend darauf hin, dass auch Dr. G.________ die Kriterien einer beginnenden Schizophrenie (wie von Dr. F.________ geltend gemacht) als nicht erfüllt beurteilte. Dr. G.________ thematisierte ausdrücklich das Vorliegen von Aggravation und Simulation, ohne diesbezüglich weitere Nachforschungen anzustellen. Insgesamt vertrat Dr. G.________ den Standpunkt, es sei von einer schweren Angststörung mit starken funktionellen