Gutachten, S. 126 unten). Es seien (abgesehen von Verfolgungsängsten vor Muslimen) keine einschlägigen Störungszeichen wie ein bizarrer Wahn, Ich-Störungen oder Halluzinationen angegeben worden, wie sie für eine Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis typisch wären und für eine solche Diagnosestellung gefordert werden (zit. Gutachten, S. 127 oben).