Es wurde indessen nicht nur ein, sondern verschiedene Symptomvalidierungsverfahren eingesetzt. Bei einem sog. Alternativwahlverfahren mit nur zwei Antwortoptionen (TOMM, Tombaugh, 1996) erzielte der Explorand Ergebnisse unterhalb der Ratewahrscheinlichkeit. Dies bedeute grundsätzlich, dass der Explorand (nach mathematischer Berechnung) die richtige Antwort gewusst haben müsse und bewusst eine falsche Antwort gegeben habe, um so eine Gedächtnisstörung vorzutäuschen (zit. Gutachten, S. 101 i.V.m. neuropsychol. Bericht, S. 10). Auch in sämtlichen weiteren durchgeführten kognitiven Symptomvalidierungsverfahren erzielte der Explorand sehr auffällige Ergebnisse.