In seinem Bericht (S. 5 oben) hob er zunächst hervor, der Versicherte habe sein schriftliches Einverständnis gegeben, "sich um bestmögliche Leistungen zu bemühen und auf Fragen ehrlich zu antworten". Demgegenüber ergab die Durchführung einer standardisierten Symptomvalidierung nach sog. Slick- Kriterien mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Vorliegen einer vorgetäuschten neuropsychologischen Störung (zit. Gutachten, S. 101 oben i.V.m. neuropsychol. Bericht, S. 7 mit Detailangaben). Es wurde indessen nicht nur ein, sondern verschiedene Symptomvalidierungsverfahren eingesetzt.