 dass der Versicherte zu seinen Gründen der Flucht oder Ausreise in die Schweiz befragt lediglich eine pauschale Antwort gab, er könne sich an die ganze Sache nicht recht erinnern (S. 77),  dass der Versicherte auf die Frage angesprochen, weshalb seine Mutter und drei Schwestern in P.________ leben würden, zunächst mit der Antwort ansetzte, "das Problem habe angefangen mit", um dann abzubrechen mit der Begründung, er könne sich jetzt nicht erinnern (zit. Gutachten, S. 77),