 dass der Versicherte angab, zwei Vorfälle niemals vergessen zu können, einerseits die Observation durch zwei Detektive, und anderseits ein Streit seiner Ehefrau im Supermarkt in H.________ mit einer anderen Kundin hinsichtlich des Kaufs desselben Gegenstandes; bei der näheren Nachfrage zur Klärung dieser Situation wirkte der Explorand sehr aktiv, verdeutlichend, über den Tisch vorgebeugt mit expressiver Mimik und den gestreckten Zeigefinger auf das Blatt des Untersuchers legend (was in keiner Weise mit einer depressiven Hemmung vereinbar sei, vgl. zit. Gutachten, S. 76),