 dass der Versicherte aufgefordert, Beispiele von Energiemangel im Alltag darzulegen, länger mit der Antwort zögerte und dann die Gegenfrage stellte, der Untersucher solle ihm ein Beispiel aus dem Alltag geben, falls ihm dies nichts ausmache; auf die weiteren Anschlussfragen des Gutachters in diese Richtung äusserte der Versicherte, keine Antwort zu wissen (zit. Gutachten, S. 73),  dass der Versicherte aufgefordert, weitere Beispiele hinsichtlich der praktischen Auswirkung der Vergesslichkeit im Alltag darzulegen, lange keine Antwort gab und dann ausführte, er erinnere weitere Beispiele nicht (zit. Gutachten, S. 75),