2.3.1 Die stationäre Begutachtung basiert auf dem kompletten IV-Aktendossier (inkl. nachträglich der IV-Stelle zugegangene Unterlagen der Fürsorgebehörde), den vom Gutachter angeforderten Unterlagen, eigenen Untersuchungen und Befunden (erhoben am 3. bis 5. Oktober 2016), den am 3. Oktober 2016 durchgeführten Laboruntersuchungen, Zusatzuntersuchungen (hinsichtlich Neuropsychologie, Ergotherapie, Physiotherapie, Rapporten des Pflegedienstes auf der Bettenabteilung) und Drittauskünften (Telefon mit der behandelnden Psychiaterin, vgl. die Auflistung auf Seite 1 des Gutachtens). Das Gutachten enthält zuerst eine Darstellung der Ausgangslage/ Anlass zur Begutachtung, eine