1. Welche Bestimmungen und Aspekte grundsätzlich für einen Anspruch auf IV-Rentenleistungen von Relevanz sind, wurde bereits im ersten Entscheid VGE I 2015 31 im Einzelnen dargelegt. Es kann darauf verwiesen werden, ohne dass dies hier nochmals zu wiederholen wäre. Analoges gilt auch für die Anforderungen an beweiskräftige medizinische Berichte und Gutachten. Zu ergänzen ist namentlich, dass es im Rahmen der Invaliditätsbemessung grundsätzlich nicht