Zu diesen Expertisen äusserten sich die IV-Stelle und der Rechtsvertreter des Versicherten mit Eingaben vom 30. März 2017 bzw. 20. April 2017. Weitere Stellungnahmen der Parteien folgten am 10. Mai 2017 (RA lic.iur. B.________) und am 12. Mai 2017 (IV-Stelle). Zudem reichte der Rechtsvertreter des Versicherten am 12. Mai 2017 ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis des J.________ ein. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: