F. Am 26. September 2016 gingen beim Gericht zusätzliche, zwischenzeitlich der IV-Stelle zugegangene Unterlagen der Fürsorgebehörde O.________ ein, welche gleichentags dem Rechtsvertreter des Versicherten sowie dem Gutachter zur Kenntnis gebracht wurden. Dazu äusserte sich der Rechtsvertreter in einer Eingabe vom 27. September 2016, welche ebenfalls an den Gutachter weitergeleitet wurde mit dem Hinweis, prima vista bestehe kein Anlass, die zusätzlichen IV-Akten aus dem Recht zu weisen.