E. Mit Schreiben vom 23. Juni 2016 teilte die Gutachterstelle mit, dass zusätzlich zur psychiatrischen Expertise noch eine neuropsychologische und therapeutische Untersuchung angebracht sei, um alsdann eine interdisziplinäre Beurteilung vorzunehmen. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich dazu zu äussern. Es wurden keine Einwände erhoben. Am 12. September 2016 wurde der Versicherte für die ab 3. Oktober 2016 beginnende stationäre Abklärung aufgeboten.