D. Nach Eingang des Bundesgerichtsurteils (24.3.2016) hat das Verwaltungsgericht mit Schreiben vom 31. März 2016 den Parteien Gelegenheit gegeben, zur vorgesehenen Begutachtung in der L.________ (entweder durch Dr.med. C.________ oder durch Dr.med. D.________) sowie zum geplanten Fragenkatalog Stellung zu nehmen. Innert erstreckter Frist erhoben die Parteien 2 keine Einwände gegen das geplante Vorgehen, worauf der gerichtliche Begutachtungsauftrag am 20. Mai 2016 schriftlich erteilt wurde.