{"Signatur": "SZ_VG_003", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-06-14", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2016-31_2017-06-14.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "51fb35547156e55c4df76d1ea5befb50"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2016-31_2017-06-14.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/I_2016_31_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2d0ebad8f31657aa8e8c91e285fb6cafeb85e2b5f88816a9281d10bfcab7d7df49a710e8883a4e3668b5b8fc38831ee24d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2d0ebad8f31657aa8e8c91e285fb6cafeb85e2b5f88816a9281d10bfcab7d7df49a710e8883a4e3668b5b8fc38831ee24d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=I_2016_31", "Checksum": "9fec8bbdbf0e15114c1d763081053242"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["I 2016 31"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 1. 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Rechtsgang aus Verfahren I 2015 31) | Invalidenversicherung\n\n dass die Interaktion während der zweiten Untersuchung in den Morgenstunden\n(4.10.2016) wie folgt charakterisiert wurde: Er wirkt prompt in der Auffassung, ein\nTeil der Antworten (dort, wo nicht - wie ansonsten an vielen Orten -\nErinnerungsunfähigkeit angegeben wird) erfolgt prompt und dezidiert. Teils\nlängeres Nachdenken bei anderen Fragen, was dann meist in die Aussage\nausmündet, er wisse es nicht (gemeint: könne das nicht erinnern, auf gezielte\nFragen hin, vgl. zit. Gutachten, S. 78 unten),\n\n dass der Befund insgesamt in keiner Weise mit einer Depression oder\ndepressiven Antriebsstörung vereinbar ist; es finden sich z.B. in keiner Weise\ndepressionstypische Aspekte wie eine innere Gefangenheit in Gedankenkreisen\noder eine objektivierbare Hemmung und gleichsam \"innere Schwere\" im Rahmen\nvon Antriebsstörungen, wie man es ansonsten häufig und typisch bei\nDepressionen beobachtet (zit. Gutachten, S. 79),\n\n dass der Versicherte auf die Frage, wer zusammen mit ihm in der Firma\nM.________ gearbeitet habe, antwortete, er könne sich nicht daran erinnern (zit.\nGutachten, S. 81 oben),\n\n dass der Versicherte auf den Hinweis des Gutachters, wonach er in den Akten\ngelesen habe, dass er in dieser Firma eine organisierende Rolle gehabt habe,\ndezidiert antwortete, er sei der Organisator gewesen (zit. Gutachten, S. 81 oben),\n7\n dass der Versicherte auf die Frage, weshalb diese Firmentätigkeit geendet habe,\nzunächst seufzte und dann ausführte, er könne sich nur erinnern, bei\nM.________ gewesen zu sein und ganz plötzlich habe er einfach begonnen,\nÄrzte aufzusuchen (zit. Gutachten, S. 81),\n\n dass der Versicherte auf die Frage, welcher Art die Beschwerden zu Beginn der\nErkrankung gewesen seien, zunächst auf \"zu viele Vorgänge oder Stufen\"\nverwies, sich aber nicht erinnern könne, und dann plötzlich ergänzte, er könne\nsich an einen Dr. Q.________ erinnern, der sei nett gewesen, ihn könne der\nUntersucher doch befragen (zit. Gutachten, S. 81),\n\n dass er auf die Aufforderung, den Ablauf des Alltags zu Hause zu schildern,\nantwortete, er könne seinen Tagesablauf nicht Stunde für Stunde berichten, weil\ner sich an nichts erinnere (zit. Gutachten, S. 81 unten),\n\n dass der Versicherte die Frage, ob einmal hinsichtlich der Kinder oder eines der\nKinder eine Familienberatung stattgefunden habe (was gemäss Aktenlage durch\neine Frau Dr. R.________ erfolgte) verneinte (zit. Gutachten, S. 83,\ndiesbezüglich wurde keine Erinnerungslücke geltend gemacht),\n\n dass der Versicherte hinsichtlich der Aktivitäten im Alltag verneinte, jemals die\nWohnung alleine zu verlassen; einen eigentlichen Grund konnte er nicht nennen:\ner wolle dies einfach nicht, er fühle sich dann \"nicht okay\", wenn er alleine\nausgehe (zit. Gutachten, S. 83),\n\n dass der Versicherte auf die Frage, was von seinen Beschwerden ihm im Falle\nder Wiederaufnahme einer einfachen Arbeit am meisten hindern würde,\nantwortete, dazu wisse er nichts zu sagen (zit. Gutachten, S. 85 unten),\n\n dass der Versicherte auf die Frage, wie viel Zeit seine Ehefrau (nebst Haushalt\nund Erziehung der Kinder) für die Verkaufsaktivitäten im Internet verwende,\nantwortete, dies wisse er nicht (zit. Gutachten, S. 86),\n\n dass der Versicherte auf die Frage, ob seine Frau je ________unterricht erteilt\nhabe, antwortete, er könne sich nicht daran erinnern (zit. Gutachten, S. 86),\n\n dass bei expliziter Prüfung der Merkfähigkeit (von drei erwähnten Begriffen)\ngrobe Fehlleistungen auftraten (zit. Gutachten, S. 88, siehe auch S. 93 oben),\n\n und dass der Versicherte auf die Frage, wann die Angstsymptomatik begonnen\nhabe, antwortete, daran erinnere er sich nicht (zit. Gutachten, S. 89).\n\n2.4.2 Den klinischen Eindruck hinsichtlich der Psychopathologie fasste der\nGerichtsgutachter u.a. dahingehend zusammen, dass eher eine ängstlich\ngetönte, wachsame Anspannung bei prompter Auffassung und keineswegs\ndepressiv veränderter Psychomotorik vorliege, dies bei teils plakativ verzerrtem −\nund nicht authentischem − Antwortverhalten je nach abgefragten Themenkreisen,\nvor allem bei Aspekten, wo es offensichtlich erkennbar um kognitives\nFunktionieren geht. Eine ängstlich-vermeidende, inaktive Grundhaltung in\nZusammenhang mit leicht hypochondrischen Ängsten und vor allem mit\nSymptomen im Sinne von Panikanfällen in unbestimmbarem Schweregrad\n\n8\nscheine allenfalls (v.a. gemäss Akten) vorhanden zu sein, doch sei letztlich das\nFunktionsniveau des Exploranden im Alltag als intransparent zu werten (zit.\nGutachten, S. 99).\n\n"}