18 Demnach erkennt das Verwaltungsgericht: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Aufhebung des Rechtsvorschlages und die Erteilung der Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. 101224 über den Betrag von Fr. 350.-- (zuzüglich Mahnspesen von Fr. 60.--) des Betreibungsamtes Schwyz durch die Vorinstanz wird bestätigt. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.