Die Definition der Fallgruppen und die Höhe der Kostengewichte sind schweizweit einheitlich und bilden zusammen die Tarifstruktur des Vergütungssystems, die dem Bundesrat zur Genehmigung zu unterbreiten ist. Auch wenn in diesem DRG-System (Diagnosis Related Groups) Behandlungsfälle zu Gruppen zusammengefasst werden (z.B. Blinddarmoperationen), die hinsichtlich medizinischer und ökonomischer Kriterien möglichst homogen sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Einzelfall dem Spital im Konkreten tiefere - aber auch höhere - Kosten verursacht, als durch die Fallpauschale letztlich abgegolten wird. Es ist dies jedoch systembedingt.