Die Vergütung (leistungsbezogene Pauschale) je Fallgruppe ergibt sich aus einem Kostengewicht multipliziert mit einem Basispreis. Die Definition der Fallgruppen und die Höhe der Kostengewichte sind schweizweit einheitlich und bilden zusammen die Tarifstruktur des Vergütungssystems, die dem Bundesrat zur Genehmigung zu unterbreiten ist.