6. Unbehelflich ist auch der Einwand des Beschwerdeführers, der für die Geburt seines Sohnes in Rechnung gestellte Betrag stehe in keinem Verhältnis zum Aufwand des Spitals; ein Hausarzt würde die 5 bis 10 Minuten Atmungsunterstützung mit ca. Fr. 40.-- bis Fr. 60.-- in Rechnung stellen; die Fallpauschalen seien kosteninhomogen. Mit der per 2012 in Kraft getretenen neuen Spitalfinanzierung hat der Gesetzgeber bewusst einen Systemwechsel vorgenommen (vgl. Botschaft betreffend die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Spitalfinanzie-