5.3 Ob das Spital Schwyz beim Sohn des Beschwerdeführers zusätzlich den ICD-Code P05.1 (für das Gestationsalter zu kleine Neugeborene) hätte kodieren müssen, braucht vorliegend nicht beantwortet zu werden, nachdem keine entsprechende Kodierung stattfand und damit kein entsprechender Aufwand Eingang in die Leistungsabrechnung fand. Diese Frage bildet somit nicht Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens.