Sie hätte sich vergewissern sollen, dass die Mutter des Kindes eine Polin mit sehr kleiner Körpergrösse und einem sehr geringen Körpergewicht sei. Aus diesem Grund habe das Spital Schwyz diesen Code nicht angewendet, da die Abstammung und Grösse der Eltern zwingend zu berücksichtigen gewesen seien (Beschwerde S. 6 unten f. mit dem Hinweis auf den von der Pädiaterin auf dem Geburtsblatt festgehaltenen Vermerk "Gesunde Termingeb. Knabe"). Das Gleiche gelte auch für die Feststellung der Vorinstanz, man hätte den ICD-Code P70.4 (sonstige Hypoglykämie beim Neugeborenen, d.h. Bezugsgrössen sind das Körpergewicht und die Körperlänge unterhalb der 10. Perzentile) anwenden müssen.