5.1 Im angefochtenen Einspracheentscheid wurde sodann ausgeführt, der Sohn des Beschwerdeführers sei zu leicht und zu klein für sein Gestationsalter gewesen (Geburtsgewicht 2210 g, Grösse 45 cm). Da er unterhalb der 10. Geburtsperzentile gelegen habe, hätte das Spital Schwyz nach Ansicht der Vorinstanz zusätzlich den ICD-Code P05.1 (für das Gestationsalter zu kleine Neugeborene) kodieren müssen.