Nicht gefolgt werden kann jedoch dem Beschwerdeführer, wenn er auch das Vorliegen der Diagnose ICD-10 P21.9 ausschliesst. Anders als die ICD-10 P21.0 und P21.1, welche klare Kriterien definieren, setzt ICD-10 P21.9 im Sinne eines Auffangtatbestandes einzig das Vorliegen einer Anoxie oder Asphyxie oder Hy- 14 poxie voraus; dies immer o.n.A. (d.h. ohne nähere Angaben). Wurde - wie vorliegend - eine Asphyxie diagnostiziert, spielen allfällige weitere Messwerte/Kriterien keine Rolle; es liegt dann eine "Asphyxie unter der Geburt, nicht näher bezeichnet" vor.