Innerhalb der Kategorie P21.- sind die Hinweise und Kriterien massgebend, wobei jeweils alle erfüllt sein müssen (Kodierregel S1610c). Wie bereits hinlänglich ausgeführt, wurden bei der Geburt vom Sohn des Beschwerdeführers nicht alle Kriterien für eine leichte oder mässige Asphyxie unter der Geburt nach ICD-10 P21.1 erfüllt (vgl. Erw. 2.7, 3.1, 4.2), womit feststeht, dass die Kodierung durch das Spital Schwyz falsch war. Dass eine schwere Asphyxie unter der Geburt (ICD-10 P21.0) vorgelegen hätte, wird zu Recht von keiner Partei geltend gemacht.