Im angefochtenen Einspracheentscheid (Erw. 2.3 zweiter Absatz) macht die Vorinstanz nun jedoch geltend, der vom Spital Schwyz codierte ICD-Code P21.1 sei nach strenger Auslegung der Kodierregel S1610c, welche die ärztliche Diagnosestellung einer Asphyxie und die Erfüllung aller Hinweise und Kriterien der ICD-10-GM verlangt, im vorliegenden Fall nicht zutreffend, weil die zwei Kriterien "geringer Muskeltonus" und "geringe Reaktion auf Reize" (gemäss ICD-10 P21.1) unmittelbar nach der Geburt nicht gegeben waren (die Pädiaterin Dr.med. D.________ hat für diese beiden Kriterien je einen Wert von 2 eingesetzt, was einem "gesunden" Wert entspricht, vgl. Bfact.