4.2 In den vorliegenden Akten fehlt ein einschlägiger Arztbericht, in welchem für das am 4. April 2015 geborene Kind des Beschwerdeführers in der Zeit unmittelbar nach der Geburt die Diagnose einer leichten oder mässigen Asphyxie unter der Geburt gestellt worden wäre (vgl. Bf-act. D 8.1 Schreiben des Spitals Schwyz an die Vorinstanz vom 7.10.2015, wonach bei Säuglingen keine Austrittsberichte geschrieben werden und sich die Codierung aus der Krankengeschichte der Mutter und des Neugeborenen ergibt). Die bei der Geburt anwesende Dr.med. D.________ hält in ihrer Stellungnahme vom 9. Dezember 2015 (Bfact. D 15.2) fest, dass aufgrund postpartaler Probleme bei der Adaptation eine