11 tiert werden dürfe, da schliesslich die Allgemeinheit, d.h. die Prämienzahler, unter solchen Praktiken litten (Beschwerde s. 6 oben). Zudem hält der Beschwerdeführer fest, dass auch bei korrekter ärztlicher Diagnose P21.1 im Jahr 2015 die Spitäler überhöhte Rechnungen an die Kostenträger stellen könnten, was die Tatsache beweise, dass ab dem Jahr 2015 die Parameter zur Diagnose einer leichten bis mässigen Asphyxie unter der Geburt geändert wurden (neu: Apgar 4-7 im Alter von 5 Minuten; Nabelarterien pH: <7.15) (...; Beschwerde S. 6 Mitte).