Die im angefochtenen Entscheid erwähnte Diagnose P21.9 (Asphyxie unter der Geburt, nicht näher bezeichnet) dürfe nur dann angewendet werden, wenn ein Arzt einwandfrei entweder eine Anoxie, eine Asphyxie oder eine Hypoxie beim Neugeborenen diagnostiziert habe und keine weiteren Werte (Kriterien) zum Schweregrad zur Verfügung stünden, was im konkreten Fall nicht zutreffe. Es seien alle Kriterien vorhanden gewesen, um den Schweregrad der Asphyxie zu bestimmen resp. festzustellen, ob gemäss Kodierregel S1610 (2015) überhaupt eine Asphyxie diagnostiziert werden durfte oder nicht.