Die bei der Geburt anwesende Dr.med. D.________ habe allerdings in ihrer Stellungnahme vom 9. Dezember 2015 eine leichte Asphyxie bestätigt. Der Knabe habe aus diesem Grund nach der Geburt laut dem Neugeborenen-Überwachungsblatt vom 4. April 2015 nicht nur eine Sauerstoffgabe benötigt, sondern auch eine CPAP-Beatmung. Da demnach ein klarer Aufwand erbracht worden sei und eine Diagnosestellung des Arztes vorhanden sei, wäre vorliegend der ICD-Code P21.9 (Asphyxie unter der Geburt, nicht näher bezeichnet) die korrekte Hauptdiagnose gewesen (angefocht. Entscheid Erw. 2.3 zweiter Absatz).