Zudem ersuchte der Beschwerdeführer um Klärung, ob, wenn wie im vorliegenden Fall weder ein geringer Muskeltonus noch eine geringe Reaktion auf Reize vorliege, die Kodierregel S1610c dennoch angewendet werden könne. Diese Fragen wurden vom Kodierungssekretariat wie folgt beantwortet (Bf-act. F, Beweismittel 4, Fettdruck im Original): Im Jahr 2015 musste die Diagnose vom Arzt gestellt und alle Hinweise und Kriterien erfüllt sein, was in Ihrem Fall nicht zutrifft.