2.8 Vor Verwaltungsgericht reicht der Beschwerdeführer eine E-Mailkorres- pondenz zwischen ihm und dem Kodierungssekretariat des Bundesamtes für Statistik (BfS) ein. Darin ersucht der Beschwerdeführer um Beantwortung der Frage, ob die Kodierregel S1610c betreffend P21.1 auch dann angewendet werde bzw. erfüllt sei, wenn neben der Diagnose eines Arztes nicht sämtliche 6 Kriterien der ICD-10-GM 2014 (1. Nichteinsetzen der normalen Atmung innerhalb einer Minute, Herzfrequenz 100 oder mehr, geringer Muskeltonus, geringe Reaktion auf Reize, Asphyxia livida [Blaue Asphyxie], Asphyxie mit Apgar-Wert 1 Minute postnatal: 4-7) erfüllt seien.