Dem hielt der Beschwerdeführer in seiner E-Mail vom 28. Juli 2016 im Wesentlichen entgegen, dass gemäss den Geburtsakten die Pädiaterin für den Muskeltonus wie auch für die Reflexe (Reaktion auf Reize) den bestmöglichen AGPAR- Wert von 2 angegeben habe, weshalb nicht alle Kriterien der ICD-10-GM für die Kodierung P.21.1 (leichte oder mässige Asphyxie unter der Geburt) erfüllt gewesen seien (Bf-act. D 31.2).