Stellung zum vorliegenden Fall (wobei gemäss Vernehmlassung der Vorinstanz unklar ist, von wem sie zugezogen wurde) (Bf-act. D 31.1). Nach ihrer Beurteilung der Gesamtsituation unmittelbar nach der Geburt des Knaben mit einem Apgar-Wert von 7 in der ersten Minute und entsprechenden Massnahmen (CPAP, 02-Verabreichung und Betreuung durch die Pädiaterin) könne durchaus der Code P21.1 (leichte bis mässige Asphyxie unter der Geburt) verwendet werden. Die Änderung des Codes P21.1 auf P21.9 (Asphyxie unter der Geburt nicht näher bezeichnet) ändere jedoch nichts an der DRG (Diagnosis Related Groups) und somit am Kostengewicht, da die Kodierung einer dieser Codes gerechtfertigt sei.