7 2.4 Am 11. Januar 2016 zeigte sich der Beschwerdeführer mit dieser Beurteilung der Pädiaterin nicht einverstanden, dies im Wesentlichen aufgrund der folgenden Ausführungen (Bf-act. D 18.1): 1. Der Apgar mit initialem Wert nach einer Minute von 7 stimmt nicht überein mit den Aufzeichnungen der Ihnen [der Vorinstanz] vom Spital Schwyz zur Verfügung gestellten Unterlagen.