Den Unterlagen entnehme die Vorinstanz, dass A.______ eine leicht verzögerte primäre Adaption gehabt habe, welche mittels CPAP und O2 behandelt worden sei. Der Apgar-Wert habe in der ersten Minute bei 7 gelegen. Eine Diagnosestellung durch die behandelnde Pädiaterin liege der Vorinstanz nicht vor (Bf-act. D 9).