2. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bildet der nicht bezahlte Selbstbehalt von Fr. 350.-- des Beschwerdeführers für die Leistungsabrechnung vom 19. Juni 2015 über einen Gesamtbetrag von Fr. 4'941.85 (Bf-act. D 2.1, 4 und 7) sowie die durch die Nichtbezahlung verursachten Folgekosten (Spesen von Fr. 60.--; vgl. Vi-act. 4). Hintergrund der Rechnungsstellung ist die vom Spital Schwyz anlässlich der Geburt des Sohnes des Beschwerdeführers eingeleitete CPAP-Behandlung bei diagnostizierter Asphyxie unter der Geburt (ICD-10 P21.1).