2. Falls die Begründungen nicht genügen sollten den Begehren von Pkt. 1 vollumfänglich stattzugeben (eventualiter) soll die C.________ AG aufgefordert werden, die für solche Fälle neutrale Kontroll- und Aufsichtsinstanz, das Eidgenössische Departement des Innern EDI, Bundesamt für Statistik BFS, Sektion Gesundheit, Klassifikationen, Espace de l'Europe 10, 2010 Neuchâtel, unter Einbezug aller Beteiligten beizuziehen um eine entsprechend neutrale Stellungnahme zu erwirken.