G. Gegen den Einspracheentscheid vom 15. November 2016 erhebt B.________ mit Eingabe vom 15. Dezember 2016 rechtzeitig Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz mit den folgenden Rechtsbegehren: 1. Die Verfügung der C.________ AG vom 11.08.2016 (Zahlungsausstand) sei vollumfänglich aufzuheben und meine Einsprache dazu vollumfänglich gutzuheissen. 2. Falls die Begründungen nicht genügen sollten den Begehren von Pkt. 1 vollumfänglich stattzugeben (eventualiter) soll die C.