3.2 Der von Herrn B.______ geschuldete Betrag für die ausstehende Kostenbeteiligung beläuft sich auf CHF 350.00 (zzgl. Mahnspesen von CHF 60.00). 3.3 Der Rechtsvorschlag vom 29.06.2016 in der Betreibung Nr. E.________ des Betreibungsamtes Schwyz wird aufgehoben und über den Betrag von CHF 350.00 (zzgl. Mahnspesen von CHF 60.00) wird die Rechtsöffnung erteilt. Die Betreibungskosten sind vom Einsprecher zu bezahlen. 3.4 Es werden keine Verfahrenskosten erhoben; eine Parteientschädigung wird nicht ausgerichtet.