{"Signatur": "SZ_VG_003", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-02-13", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2016-136_2017-02-13.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "d2d594ee0b8fa55f5a6943ebb8879961"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2016-136_2017-02-13.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/I_2016_136_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f27c90dd70c2900430b9360a67b5928383b7eddb22147098b2172901632ebdd1a0dd7f90b78ab91518d5611d5f894bc270d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f27c90dd70c2900430b9360a67b5928383b7eddb22147098b2172901632ebdd1a0dd7f90b78ab91518d5611d5f894bc270d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=I_2016_136", "Checksum": "ad17545c77ee4c9d90805d95b3a3afd1"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["I 2016 136"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 1. Kammer 13.02.2017 I 2016 136"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 1. Kammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Schwytz  1. Kammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Svitto  1. Kammer"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kammergericht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Krankenversicherung (Zahlungsausstand wegen Fehlkodierung) | Krankenversicherung (mit med. SV)"}], "ScrapyJob": "446973/76/536", "Zeit UTC": "22.02.2026 23:11:46", "Checksum": "4f8c9c44604de2d99b8e3ee38e4d8219", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schwyz Verwaltungsgericht 1. Kammer 13.02.2017 I 2016 136\nRegeste:\nKrankenversicherung (Zahlungsausstand wegen Fehlkodierung) | Krankenversicherung (mit med. SV)\n\n 12\nDie Kategorie P21.- Asphyxie unter der Geburt ist zu verwenden, wenn:\n- die Diagnose vom Arzt gestellt ist\nund\n- alle Hinweise und Kriterien der IDC-10-GM erfüllt sind.\n\nIm Jahr 2015 regelte die von der Weltgesundheitsorganisation WHO herausgegebene internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter\nGesundheitsprobleme (ICD, englisch International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, 10. Revision, German Modification, in der\nSchweiz im Jahr 2015 die Version 2014, https://www.bfs.admin.ch/\nbfs/de/home/statistiken/gesundheit/nomenklaturen/medkk/instrumente-medizini-\nsche-kodierung.html) in der Kategorie P21.- Asphyxie unter der Geburt folgendes:\nP21.- Asphyxie unter der Geburt\n\nHinw.: Diese Kategorie ist nicht zu benutzen bei niedrigem Apgarwert ohne\nHinweis auf Asphyxie oder sonstige Atmungsprobleme\nExkl.: Intrauterine Hypoxie oder Asphyxie (P20.-)\n\nP21.0 schwere Asphyxie unter der Geburt\n\n[…]\n\nP21.1 leichte oder mässige Asphyxie unter der Geburt\n\nNichteinsetzen der normalen Atmung innerhalb einer Minute, Herzfrequenz\n100 oder mehr, geringer Muskeltonus, geringe Reaktion auf Reize.\nAsphyxia livida [Blaue Asphyxie]\n\nAsphyxie mit Apgar-Wert 1 Minute postnatal: 4-7\n\nP21.9 Asphyxie unter der Geburt, nicht näher bezeichnet\nAnoxie\nAsphyxie o.n.A. [ohne näheren Angaben]\nHypoxie\n\n4.2 In den vorliegenden Akten fehlt ein einschlägiger Arztbericht, in welchem\nfür das am 4. April 2015 geborene Kind des Beschwerdeführers in der Zeit unmittelbar nach der Geburt die Diagnose einer leichten oder mässigen Asphyxie unter der Geburt gestellt worden wäre (vgl. Bf-act. D 8.1 Schreiben des Spitals\nSchwyz an die Vorinstanz vom 7.10.2015, wonach bei Säuglingen keine Austrittsberichte geschrieben werden und sich die Codierung aus der Krankengeschichte der Mutter und des Neugeborenen ergibt). Die bei der Geburt anwesende Dr.med. D.________ hält in ihrer Stellungnahme vom 9. Dezember 2015 (Bfact. D 15.2) fest, dass aufgrund postpartaler Probleme bei der Adaptation eine\nCPAP-Unterstützung in der ersten Zeit nach der Geburt notwendig geworden sei.\nDies zeige sich auch im Apgar mit initialem Wert nach einer Minute von 7. \"Dies\nwürde laut ICD-Codierung einer leichten Asphyxie entsprechen\".\n13\nEs liegt demnach von Dr.med. D.________ die Diagnose einer leichten Asphyxie\nvor. Eine genaue ICD-Codierung nennt sie allerdings nicht. Das Spital Schwyz\nhat als Hauptdiagnose den ICD-Code P21.1, leichte oder mässige Asphyxie unter der Geburt, kodiert (Bf-act. D 9). Im angefochtenen Einspracheentscheid\n(Erw. 2.3 zweiter Absatz) macht die Vorinstanz nun jedoch geltend, der vom Spital Schwyz codierte ICD-Code P21.1 sei nach strenger Auslegung der Kodierregel S1610c, welche die ärztliche Diagnosestellung einer Asphyxie und die Erfüllung aller Hinweise und Kriterien der ICD-10-GM verlangt, im vorliegenden Fall\nnicht zutreffend, weil die zwei Kriterien \"geringer Muskeltonus\" und \"geringe Reaktion auf Reize\" (gemäss ICD-10 P21.1) unmittelbar nach der Geburt nicht gegeben waren (die Pädiaterin Dr.med. D.________ hat für diese beiden Kriterien\nje einen Wert von 2 eingesetzt, was einem \"gesunden\" Wert entspricht, vgl. Bfact. D 21). Hingegen sei unter Anwendung derselben Kodierregel S1610c die\nDiagnose ICD-10 P21.9 (Asphyxie unter der Geburt, nicht näher bezeichnet) erfüllt. An der Endcodierung DRG P66C und damit am Kostengewicht (wie somit\nauch an der Höhe des Rechnungsbetrags) ändere dies nichts, weshalb der Beschwerdeführer immer noch Fr. 350.-- schulde.\n\n4.3 Es ist erstellt, dass beim Sohn des Beschwerdeführers eine Asphyxie diagnostiziert wurde (vorn Erw. 4.2; vgl. auch Bf-act. D 15.2). Auch ist es aufgrund\nder vorliegenden Akten erstellt, dass bei der Geburt initial eine Adaptionsstörung\nvorlag (Bf-act. D 8.2 \"leicht verzögerte prim. Adaption\"; vgl. auch Bf-act. D 8.3).\n\nLiegt aber eine ärztliche Diagnose einer Asphyxie unter der Geburt vor, so ist\ngemäss Kodierungshandbuch, Kodierregel S1610c die ICD-Code Kategorie\nP21.- heranzuziehen. Sie ist nur dann nicht zu benutzen, wenn bei niedrigem\nApgarwert kein Hinweis auf Asphyxie oder sonstige Atmungsprobleme gegeben\nist (ICD-10-GM Hinweis zu Kategorie P21.-), was vorliegend nicht der Fall ist.\n\nInnerhalb der Kategorie P21.- sind die Hinweise und Kriterien massgebend, wobei jeweils alle erfüllt sein müssen (Kodierregel S1610c). Wie bereits hinlänglich\nausgeführt, wurden bei der Geburt vom Sohn des Beschwerdeführers nicht alle\nKriterien für eine leichte oder mässige Asphyxie unter der Geburt nach ICD-10\nP21.1 erfüllt (vgl. Erw. 2.7, 3.1, 4.2), womit feststeht, dass die Kodierung durch\ndas Spital Schwyz falsch war. Dass eine schwere Asphyxie unter der Geburt\n(ICD-10 P21.0) vorgelegen hätte, wird zu Recht von keiner Partei geltend gemacht.\n\n"}