{"Signatur": "SZ_VG_003", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-02-13", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2016-136_2017-02-13.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "d2d594ee0b8fa55f5a6943ebb8879961"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2016-136_2017-02-13.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/I_2016_136_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f27c90dd70c2900430b9360a67b5928383b7eddb22147098b2172901632ebdd1a0dd7f90b78ab91518d5611d5f894bc270d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f27c90dd70c2900430b9360a67b5928383b7eddb22147098b2172901632ebdd1a0dd7f90b78ab91518d5611d5f894bc270d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=I_2016_136", "Checksum": "ad17545c77ee4c9d90805d95b3a3afd1"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["I 2016 136"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 1. 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SV)\n\n Weiter bestand aufgrund des tiefen Geburtsgewichtes von 2210g eine Indikation\nzur Ueberwachung des Blutzuckers, der initial 2,2mmol/l war.\nEbenso bestand die Notwendigkeit zu einer intensiveren Ueberwachung aufgrund\nder Adaptionsprobleme und der Strepto-B-Positivität der Mutter.\nInsgesamt trotz der initialen Problematik mit vermehrtem Bedarf einer Ueberwachung musste das Kind nicht zu einer intensiveren Pflege ins Kinderspital verlegt\nwerden.\n7\n2.4 Am 11. Januar 2016 zeigte sich der Beschwerdeführer mit dieser Beurteilung der Pädiaterin nicht einverstanden, dies im Wesentlichen aufgrund der folgenden Ausführungen (Bf-act. D 18.1):\n1. Der Apgar mit initialem Wert nach einer Minute von 7 stimmt nicht überein mit\nden Aufzeichnungen der Ihnen [der Vorinstanz] vom Spital Schwyz zur Verfügung gestellten Unterlagen. Der Wert müsste korrekt 8 sein, denn die bei einer\nMinute eingetragene Bewertung von 1 für den Parameter der Herzfrequenz ist\ndarum falsch, weil das Kind weder vor noch nach der Geburt nie eine Herzfrequenz unter 100 hatte (alle Aufzeichnungen bewegen sich zwischen 121-145\nP/min), wofür zwingend unter diesem Parameter die Bewertung 2 hätte eingetragen werden sollen womit dies einen Gesamt-Wert nach Apgar von 8 ergibt\nund somit nicht nach ICD-Codierung einer leichten Asphyxie entspricht!\n\n2. Der Muskeltonus (Muskelspannung) des Kindes wurde von der Pädiaterin nach\neiner Minute mit dem Apgar-Wert von 2 bewertet, was in der Literatur mit \"kräftig, aktiv\" umschrieben wird und nicht dem für die Anwendung der ICD-\nCodierung P21.1, der dafür einen \"geringen Muskeltonus\" (...) beschreibt, entspricht.\n\n3. Auch die Reaktivität (Reflexe) wurde von der Pädiaterin nach einer Minute mit\ndem Apgar-Wert von 2 bewertet, was in der Literatur mit \"Schreien\" umschrieben wird und nicht dem für die Anwendung der ID-Codierung P21.1, der dafür\n\"geringe Reaktion auf Reize\" (...) beschreibt, entspricht!\nDie Geburtsaufzeichnungen und die Diagnose für die Codierung der pauschalen Spitalkostenvergütung des Kindes nach ICD-10-GM, P21.1 weisen erhebliche Mängel und Ungereimtheiten auf. Nach Kodierregel SwissDRG erfüllt nur\neines von mehreren Kriterien die Anforderungen zur ICD-10-GM-Diagnose\nP21.1, nämlich das \"Nichteinsetzen der normalen Atmung nach einer Minute\",\nalle anderen Kriterien erfüllt die Kodierung nicht, womit sie nicht angewendet\nwerden dürfte. (...).\n\n2.5 In einem weiteren Schreiben, welches am 19. Januar 2016 bei der Vorinstanz einging (Bf-act. D 21), hielt Dr.med. D.________ zum Apgar-Wert in der\nersten Minute nach der Geburt des Sohnes des Beschwerdeführers folgendes\nfest:\nTonus 2: (...).\n\nFarbe 1: (...).\n\nAtmung 1: zu Beginn zeigte A. eine verminderte Atmung und musste unterstützt\nwerden, das wurde auch mit O2-Gabe und CPAP (= Beatmung mit positivem endexpiratorischem Druck) so dokumentiert. Dies ist eine Therapieform, welche wir\nnur anwenden, wenn wir sehen, dass das Kind nicht adäquat mit der Atmung einsetzt und ist keine Routinemassnahme.\n\nHerzfrequenz 1: zu Beginn war der neugeborene Knabe bradykard (= Puls unter\n100/Min). Wir können dies aus technischen Gründen nicht von Beginn weg apparativ messen, da wir eine gewisse Zeit benötigen, bis der Sättigungsmonitor beim\nKind installiert ist. Damit keine Zeit verloren geht und um den Kindern eine optimale Versorgung zu bieten, beginnen wir sofort mit unterstützenden Massnahmen (...)\nund installieren gleichzeitig ein Monitoring. Daher ist die erste Angabe der Herzfre-\n8\nquenz eine ungefähre Messung, die mit einem Stethoskop oder mit palpieren des\nPulses an der Nabelschnur bestimmt wird. Zu erwähnen ist, dass die Herzfrequenz\ndeutlich verlangsamt sein muss, bevor wir einen Punkteabzug machen.\nReflexe 2: (...).\n\nZum Abschnitt Herzfrequenz findet sich noch der Hinweis, dass im Kinderblatt\n(= Bf-act. D 8.2) nur deshalb eine Herzfrequenz von 145/Min eingetragen worden\nsei, weil es sich dabei um einen gemessenen Wert in den ersten vier Lebensstunden handle (Bf-act. D 21).\n\n2.6 Diesen Ausführungen von Dr.med. D.________ hielt der Beschwerdeführer\nin seiner E-Mail vom 11. Februar 2016 u.a. folgendes entgegen (Bf-act. D 23):\n(...).\n\n"}