7.3.2 Der Kläger hat dem Gericht keine Kostennote eingereicht. Er klagt Taggelder in der Höhe von Fr. 229'202.90 nebst Zins zu 5% seit 1. März 2015 (mittlerer Verfall) ein. Es entspricht dies Taggeldern à Fr. 356.15 für die Zeit vom 1. März 2014 bis 27. Februar 2016 unter Berücksichtigung von 30 Wartetagen sowie abzüglich bereits erbrachter Leistungen (Klage Ziffer 20; K-act. 23).