Sie werden das vom Kläger selbst beschriebene Bild der Kraftlosigkeit, Müdigkeit, Zurückgezogenheit und des Gewichtsverlustes bestätigen. Diese Feststellungen werden vom Gericht nicht bezweifelt. Sie sind indes überwiegend wahrscheinlich mit dem missbräuchlichen Alkoholkonsum, der Leberschädigung sowie der schwierigen beruflichen und finanziellen Situation zu erklären (vgl. etwa auch Verlaufseintrag Dr.med. K.________ vom 2.2.2016: "Eindrückliche Schultergürtelatrophie, aber auch Beinatrophie, wohl im Rahmen des stattgehabten Alkoholabusus", VG-act. 58).