Zudem ist der psychische Gesundheitszustand des Klägers auch vor dem Hintergrund der stattgehabten Leberaffektion zu würdigen. Dem Kläger gelang in Bezug auf seine Alkoholproblematik ab September 2015 eine radikale Kehrtwende (Alkoholstopp, Aufnahme und stetige Intensivierung der Physiotherapie). Dies gilt vor allem für das erste Halbjahr 2016, für welches echtzeitlich dokumentiert ist, dass sich der Kläger engagiert und erfolgreich um den zähen Wiederaufbau seiner körperlichen Kondition bemüht hat. Es ist nicht vorstellbar, dass dies dem Kläger vor dem Hintergrund einer die Arbeitsfähigkeit vollständig ausschliessenden depressiven Störung gelungen wäre.