noch am 27. Oktober 2016 eine vollständige Arbeitsunfähigkeit bis 30. November 2016 ausstellen konnte, um den Kläger nach Erhalt des Berichtes der neuropsychologischen Beurteilung (Erw. 3.7) bereits per Folgetag, 28. Oktober 2016 wieder vollständig arbeitsfähig zu erklären.